Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste in allen Punkten an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch uns.
  2. Für die An- und Abfahrt zur Baustelle wird ein Zuschlag von 0,70€ je gefahrenen Kilometer erhoben. Die Lohnkosten für die Fahrtzeit sind hierbei mit abgegolten.
  3. Die Arbeitsstelle ist vorab bauseits komplett freizuräumen und im Schneid- bzw. Bohrbereich verlegte Kabel, Leitungen, Rohre, Wand- / Deckeninstallationen restlos zu entfernen.
  4. Unterschiedlichen Anwendungsarten (Betonbohren, Wandsägen, Bodensägen usw...) werden mit je einer Baustelleneinrichtung für die jeweilige Anwendung berechnet. Für mehrtägige durchlaufende Arbeiten wird die Baustelleneinrichtung pro Anwendung nur einmal in Rechnung gestellt. Bei langfristigen Unterbrechungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat und ein abrüsten erfordern, erfolgt bei Wiederaufnahme der Arbeiten eine Neuberechnung. Die Baustelleneinrich-tung bezieht sich auf einen Zeitraum von maximal 1,5 Stunden. Mehrzeiten für die Baustelleneinrichtung werden nach Aufmaß als Regiearbeiten berechnet.
  5. Für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Einmessen und Anzeichnen der Schnittlinien und Bohrmittelpunkte ist der Auftraggeber verantwortlich. Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet sich absichern, dass unsere Arbeiten die Baustatik nicht beschädigt. Gegebenenfalls sind durch ihn Stütz- und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.
  6. Für das Durchtrennen von in Bauteilen verlegten Leitungen, Kabeln, Rohren, etc., für das Eindrin-gen von Schneid- und Bohrwasser in Leitungen, Rohre, Hohlräume, Versorgungs- und Installationsschächte, Wand- und Deckenverkleidungen u. ä. sowie für Wasserschäden bzw. Verschmut-zungen und Kleberrückständen an Boden- und Wandbelägen wird grundsätzlich jegliche Haftung ausgeschlossen.
  7. Regiearbeiten, wie z.B. umrüsten von Stockwerk zu Stockwerk, Gerüst Auf- und Umbauten, besonderer Wasserschutz, Ausbau von teilen mit Hebezeug sowie Abtransport von Betonteilen werden nach Rapport abgerechnet, desgleichen bauseits bedingte Wartezeiten:
    1. je Arbeitskraft - 55€/Std.
    2. je Kernbohrer mit gerät u. Kfz bis Ø 500 mm - 90€/Std.
    3. je Säge Team mit Gerät u. Kfz oder Kernbohrteam über Ø 500 mm - 120€/Std.
  8. Falls im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben erfolgt die Ausführung ...
    1. ... in einem Abruf, werktags in Tagarbeit von max. 6.00 - 18.00 Uhr
    2. ... ohne Abtransport und Entsorgung der getrennten Betonteile / Schuttmassen
    3. ... ohne Absaugen des Spülwassers, anbringen von Folienschutz und Nachreinigungen
    4. ... ohne Vermeidung / Reduzierung der Überschnitte durch Kernbohrungen o.ä.)
  9. Unsere Preise sind für die Werktage gültig. Für Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen oder in der Nacht müssen Aufschläge auf den Gesamtbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Zuschläge für Arbeiten an Samstagen 25 %, nachts von 20.00 - 6.00 Uhr 35 %, Sonn- und Feiertagen100 %, besonderen Feiertagen 200 %.
  10. Die erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung des Auftrages sind von Auftraggeber einzuholen. Das Risiko für fehlende und nicht vorhandene Genehmigungen geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
  11. Die Verkehrssicherung / Sperrung o. ä. (falls erforderlich) erfolgt grundsätzlich bauseits
  12. Ab einer Arbeitshöhe von mehr als 2 Meter ist vom Auftraggeber ein Gerüst zu erstellen. Bei Erstellung durch uns erfolgt die Abrechnung nach einer gesonderten Vereinbarung.
  13. Bei Bedarf wird das Spül- und Kühlwasser von uns am Arbeitsort abgesaugt und dieses an dem vom Auftraggeber zugewiesenen Ort gepumpt. Gegebenenfalls müssen von Auftragsgeber Behältnisse in ausreichender Größe und Anzahl gestellt werden. Für die Entsorgung des Abwassers ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Schäden, die durch Eindringen von Wasser in Risse und Spalten in der Bausubstanz entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
  14. Vom Auftraggeber sind uns in maximaler Entfernung von 50 Metern Strom und Wasser kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Die Eckdaten für die erforderliche Absicherung können je Anwendung variieren und werden von uns bekannt gegeben. In der Regel sind 400V Drehstrom mit 32A und einer Absicherung von 35A erforderlich.
  15. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit auf der Baustelle, auch im eigenen Interesse, im vollen Umfang verantwortlich und hat hierfür die Kosten zu tragen. Beanstandungen sind vom Auftrag-geber umgehend abzustellen.
  16. Ausfälle von Maschinen und Personal durch Havarie und höhere Gewalt, die zum Stillstand der Auftragsabwicklung führen, berechtigen uns zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Dieses gilt auch für zugesagte Termine.
  17. Weichen die Baustellenbedingungen erheblich von den Angebotsgrundlagen ab, sind wir berech-tigt Wartezeiten, Aufräumarbeiten sowie Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. Gegebenenfalls sind wir berechtigt vom Auftrag zurückzutreten.
  18. Die Abnahme erfolgt durch die Unterzeichnung des Leistungsberichtes durch den Auftraggeber oder eines von ihm Beauftragten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die erbrachte Leistung sofort nach Beendigung der Arbeiten abgenommen wird. Der Leistungsbericht gilt als Abnahmeprotokoll. Andernfalls gilt die Leistung als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Werktagen wesentliche Mängel geltend macht.
  19. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage des Leistungsberichtes. Die Rechnungssummen werden innerhalb 30 Kalendertagen Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen gewähren wir 2% Skonto. Bei längerfristigen Arbeiten sind wir berechtigt Abschlagrechnungen der erbrachten Leistung zu erstellen. Hier gelten ebenfalls unsere Zahlungsziele. Nach Beendigung der Arbeit erstellen wir eine Gesamtrechnung. Wir sind berechtigt die Durchführung unserer Arbeiten von Teil- und Abschlagsrechnungen abhängig zu machen. Werden diese nicht fristgerecht bezahlt erlischt unsere Leistungspflicht unter Ausschluss jeglicher Haftung. Ein Rückhalt ist in keinem Fall zulässig. Wir sind berechtigt bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele Verzugszinsen in angemessener Höhe zu erheben.
  20. Wir haften nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns verursachte Schäden. Im Übrigen wird jegliche Haftung für Schäden durch Wasser (Spül- und Kühlwasser) generell ausgeschlossen, auch dann, wenn das Absaugen oder die Beseitigung des Schmutzwassers mit angeboten wird. Schadenersatz beschränkt sich auf die Erstattung des Wertes des beschädigten Gegenstandes. Eine weitergehende Haftung insbesondere der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt jede Haftung für alle Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrmittelpunkte und Sägeschnitte, sowie fehlendem oder mangelhaftem Einmessen ergeben (z.B. in Decken und Wänden vorhandene Leitungen). Dies gilt auch für den Fall, dass die Bohrmittelpunkte und Schnittlinien von uns eingemessen und angezeichnet werden. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die Garantie für die Richtigkeit der von ihm für das Einmessen gegebenen Information
  21. Alle Leistungs- und Preisangaben basieren auf dem vom "Fachverband Betonbohren und Sägen Deutschland eV." veröffentlichten Regelwerk für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Betonbohr- und Sägearbeiten, (Regelwerk des Fachverbandes Betonbohren und Sägen Deutschland eV. Stand: 03/2017).
  22. Kundenrabatte gewähren wir nach Art und Umfang der auszuführenden arbeiten. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Stand: 03/2020